Personalrat beim Stadtjugendring Augsburg

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Personalrat beim Stadtjugendring Augsburg

Der Personalrat ist die Vertretung der Beschäftigten des Stadtjugendrings Augsburg. Er wird alle fünf Jahre von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern neu gewählt. Die Grundlagen seiner Arbeit sind im Bayerischen Personalvertretungsgesetz geregelt. Personalräte sind die Arbeitnehmervertretungen im öffentlichen Dienst, vergleichbar mit den Betriebsräten in der Privatwirtschaft.

Der Personalrat hat vielfältige Aufgaben sowie Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte: z. B. bei Personalangelegenheiten und sozialen Angelegenheiten (Einstellungen, Eingruppierungen, Versetzungen, Aufstellung von Urlaubsplänen, Aufstellung von Sozialplänen), Kündigungen, Unfallverhütung und Arbeitsschutz.

Die Mitglieder des Personalrats werden für die Erledigung ihrer Aufgaben freigestellt und haben einen besonderen gesetzlichen Schutz.

Der Personalrat beim Stadtjugendring besteht aus 5 Personen.

Ansprechpartner und Vorsitzender des Personalrates beim Stadtjugendring Augsburg:

Lukas Detsch

E-Mail: personalrat@sjr-a.de