Ergebnisse des Prüfberichts

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Nachstehend lesen Sie die Original Pressemitteilung vom 07.05.2013: 

SJR Augsburg: Ergebnisse des Prüfberichts

Die Leitung des Bayerischen Jugendrings (BJR) hat gestern (06.05.2013) die Prüfergebnisse der BJR-Innenrevision zum Stadtjugendring Augsburg (SJR) zusammen mit dem ehrenamtlichen Vorstand und dem hauptberuflichen Geschäftsführer des SJR eingehend erörtert. Arbeitsrechtliche Maßnahmen werden derzeit geprüft.

BJR-Präsident Matthias Fack: „Der BJR sieht sich in seinem Kurs bestätigt, auf fachlich qualifizierte hauptberufliche Strukturen in der Jugendarbeit gegenüber der Politik hinzuwirken und die  Controlling- Instrumente bei den Jugendringen im Sinne eines Risikomanagementsystems weiterzuentwickeln.“

Hintergrund

Am 21. Dezember 2012 informierte der SJR-Geschäftsführer die Leitung des BJR über Auffälligkeiten im Haushaltsvollzug und einen Liquiditätsengpass. Zur Aufklärung der Angelegenheit hatte der BJR umgehend die weisungsunabhängige interne Revision einbezogen. Deren Prüfung ergab, dass Buchhaltung und Verwaltungsleitung des SJR seit dem Jahr 2008 systematisch Fehlbeträge aus Projekten auf einem Verwahrkonto gebucht hatten. Dieses Konto wurde in den 

nicht ausgewiesen und von Geschäftsführung, Vorstand und Rechnungsprüfern nicht bemerkt. Rücklagen wurden auf einem gesonderten Verwahrkonto ausgewiesen, sodass diese vermeintlich als nicht verbraucht erschienen. Fehlbeträge wurden so verschleiert, anstatt diese als Finanzierungsrisiko zur ordnungsgemäßen Bewirtschaftung des Haushalts gegenüber Vorstand und Geschäftsführung zu problematisieren. Zu den Fehlbeträgen führten zu optimistisch veranschlagte Projekteinnahmen und -ausgaben sowie nicht eingezogene Elternbeiträge für die Mittagsbetreuung an Schulen. Zu einer persönlichen Bereicherung aus den Mitteln des SJR gibt es keinen Hinweis.

Verwaltungsvollzug und personelle Ressourcen

Der Prüfbericht der BJR-Innenrevision stellt darüber hinaus fest, dass die Bestimmungen der BJRFinanzordnung unzureichend beachtet wurden. Bis zum Ausscheiden der Verwaltungsleitung in die Ruhephase der Altersteilzeit zeichneten Geschäftsführung und Verwaltungsleitung für den Haushalt ohne klare Zuständigkeitsabgrenzung verantwortlich. Die in der Satzung und der Finanzordnung des BJR vorgeschriebene Trennung zwischen Kassenanordnung und Kassenvollzug wurde nicht stringent eingehalten und ausreichende Controlling-Instrumente fehlten, um die Fehlbeträge im Haushalt offenkundig zu machen. Damit haben Vorstand und Geschäftsführung den Überblick über die finanzielle Entwicklung der Projekte zunehmend verloren. Gegenüber einer Zunahme an Projekten und damit der Verwaltungs- und Zahlungsvorgänge sind die personellen Ressourcen in der Finanzverwaltung nicht angepasst worden, sodass diese Aufgaben nicht mehr ordnungsgemäß bewältigt werden konnten.

Haushalt

Der Prüfbericht der Innenrevision bestätigt, dass der Stadtjugendring Augsburg Rücklagen zur Finanzierung von Projekten einsetzen darf. Da der Grundlagenvertrag mit der Stadt Augsburg ausdrücklich die Erledigung dieser satzungsgemäßen Aufgaben der Jugendarbeit umfasst und die betroffenen Projekte Maßnahmen der Jugendarbeit sind, sei die Verwendung der Rücklagen an sich nicht zu beanstanden.

Nicht akzeptabel ist, dass die Rücklagen zum Defizitausgleich in den Haushaltsplänen seit 2008 nicht entsprechend veranschlagt waren und damit ohne Beschluss der satzungsgemäßen Organe des SJR verwendet wurden. Damit konnte die Vollversammlung des SJR das ihr zustehende Budgetrecht nicht ordnungsgemäß wahrnehmen. Vorstand und Geschäftsführung des SJR verließen sich auf die vorliegenden Informationen aus der Verwaltung und befassten sich dadurch zu wenig vertieft mit den Finanzierungs- und Haushaltsangelegenheiten insbesondere der Projekte.

Maßnahmen

Die Vorstandschaft und Geschäftsführung des SJR haben nach Absprache mit dem BJR eine Reihe von Maßnahmen getroffen, um die Jugendarbeit in Augsburg zu sichern und weiterzuführen. Unter anderem hat der SJR-Vorstand einen Finanzausschuss eingerichtet, dessen Aufgabe es ist, vorzubereiten und Maßnahmen zur Haushaltsbewirtschaftung zu treffen. Die Haushaltsstruktur für die Projekte wurde umgestellt, die Stellenbeschreibungen wurden überarbeitet, Elternbeiträge in Rechnung gestellt und die Ablaufprozesse überprüft und optimiert. Erforderliche personelle Ressourcen in Buchhaltung und Finanzverwaltung werden geschaffen; vorübergehend unterstützen Mitarbeiter der BJR-Geschäftsstelle den SJR in der Verwaltung. Der SJR-Vorstand hat enge Rahmenbedingungen beschlossen, gemäß derer Projekte nur fortgeführt werden können, wenn die Finanzierung auf einer gesicherten Grundlage erfolgen kann.

Ausblick

Der BJR hat dem Vorstand und der Geschäftsführung des Stadtjugendrings Augsburg ordnungsgemäß die Möglichkeit eingeräumt, sich zu den Ergebnissen des Prüfberichts der Innenrevision zu äußern. Der SJR-Vorstand informiert die Stadt Augsburg – mit seiner Stellungnahme – über die Ergebnisse des vertraulichen Prüfberichts der BJR-Innenrevision und Konsequenzen.

Mit Rücksicht auf die bestehende Rechtslage verweist der BJR auf die Vollversammlung des Stadtjugendrings Augsburg, die sich am 17. Juni 2013 mit dem Haushalt und Neuwahlen des Vorstands befasst. Der Prüfbericht der Innenrevision des BJR wird Thema der Vollversammlung sein.

 


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