Eine Augsburger Partei reagierte jüngst sehr heftig auf die Plakatkampagne des Stadtjugendring Augsburg (SJR) zur Kommunalwahl 2020 und fordert beim Ordnungsamt die Abhängung der Plakate. Beim SJR ist man darüber verwundert. Dieser hatte vorletztes Wochenende rund 150 Doppelplakate im Format Din A1 in der Innenstadt aufgehängt, auf denen Jugendliche mit höchst ungewöhnlichen Forderungen abgebildet sind. Dabei ist das Ziel des Stadtjugendrings, möglichst viele junge Menschen zur Kommunalwahl zu motivieren und gleichzeitig die politischen Parteien dazu zu bringen, Antworten auf die Anliegen der jungen Leute in Augsburg zu geben. Dazu hat der SJR, neben zahlreichen Aktionen in den Stadtteilen, besagte Plakatkampagne gestartet, um die politischen Themen von jungen Menschen in der Stadt präsent zu machen.
Auffallend sind die Plakate schon wegen ihrer grün-rosanen Farbe, die keinen parteilichen Bezug herstellen lassen. Ebenso macht der SJR auf sich als Absender lediglich durch einen QR-Code auf sich aufmerksam. „Es war uns wichtig, im ersten Teil der Kampagne die Aufmerksamkeit der Leute ausschließlich auf die Wünsche der Jugendlichen zu richten, und nicht auf den SJR. Die Frage, ob es sich bei den abgebildeten jungen Persönlichkeiten vielleicht tatsächlich um OB-Kandidaten mit ihren Forderungen handeln könnte oder wer wohl hinter der Kampagne steckt, war Teil unserer Strategie“, sagt SJR-Vorsitzender Jonas Riegel. Erst im zweiten Teil der Kampagne, am 15. Februar sollte der SJR dann als Absender erkennbar sein und die Kampagne auflösen. Doch nun sollen die Plakate auf Wunsch der AfD weg. „Ich finde es schade für die Jugend, deren Bedürfnisse zu wenig Beachtung in der Politik finden“, so SJR-Geschäftsführer Helmut Jesske. Denn bei den Sprüchen auf den Plakaten handelt es sich um echte Wünsche der Jugendlichen, die der SJR direkt in Jugendhäusern, Verbänden und Schulen bei ihnen gesammelt hatte.
Aufgrund von Missverständnissen zwischen Ordnungsamt und SJR hatte der SJR letztendlich gegen die Plakatierverordnung verstoßen. Offenbar hatten sich SJR und Ordnungsamt bei der Vergabe des Sondernutzungsrechts falsch verstanden. Bereits im September wurde dazu mündlich verhandelt. Dabei verstand der SJR es so, dass er als parteineutrale Einrichtung das Sondernutzungsrecht erhalten würde, das ihm erlaubt, Plakate im öffentlichen Raum im Sinne von Wahlwerbung zu platzieren. Dieses Recht ist jedoch ausschließlich Parteien vorbehalten. So muss der SJR nun seine Plakate in der Innenstadt wieder abnehmen. „Wir werden jedoch Wege finden, um der Stimme der Jugend Gehör zu verschaffen“ kündigt SJR-Chef Riegel an.
Weitere Informationen zur Kampagne unter:
www.rathausboss.de