3G für die offene Kinder- und Jugendarbeit

Gemeinsame Pressemitteilung der bayerische Sozialreferent*innen der Städte Augsburg, Nürnberg, München und Würzburg

Bayerische Sozialreferentinnen und Sozialreferenten der Städte Augsburg, Nürnberg, München und Würzburg fordern: 3G für Angebote und Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit

Die Sozialreferentinnen und Sozialreferenten der Bayerischen Städte Würzburg, Nürnberg, Augsburg und München fordern die bayerische Staatsregierung auf, alle Angebote der Offenen Jugendarbeit als außerschulische Bildungsangebote auch negativ getesteten Jugendlichen zugänglich zu machen.

Minderjährige Schülerinnen und Schüler in Bayern erhalten derzeit Zugang zu Gastronomie, ins Beherbergungswesen, sowie zu sportlicher, musikalischer und schauspielerischer Eigenaktivität, wenn sie regelmäßig getestet werden. Die Ausnahme für diese Personengruppe - von den in diesen Bereichen üblicherweise geltenden 2G- und 2G+-Voraussetzungen - hat die Bayerische Staatsregierung fortgeführt und verlängert. Sie gilt aber weiterhin nicht für Schülerinnen und Schüler über 18 Jahren und auch nicht für die Angebote und Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit.

Damit ist präventive Arbeit in Jugendzentren oder Freizeitstätten faktisch kaum mehr möglich. Betroffen sind auch Nachhilfeangebote, die von der Jugendarbeit initiiert sind: Sie sind als außerschulische Bildungsangebote in Jugendzentren weiterhin nur unter 2G Voraussetzungen erlaubt. Offene Jugendarbeit ist aber Pflichtaufgabe der Kommunen und Teil eines funktionierenden Gemeinwesens.

Stadt Augsburg
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