Im Frühjahr 2021 hat der Stadtrat auf Initiative des SJR Augsburg einen neuen Förderbereich geschaffen.
Aus Mitteln der Stadt Augsburg kann der SJR jetzt Anschaffungen für eine "Digitale Jugendarbeit" finanziell mit bis zu 3.000€ fördern.
Antragsberechtigt sind anerkannte Augsburger Jugendorganisationen. Anträge können formlos - aber nicht per E-Mail - gestellt werden.
§ 11a Digitale Jugendarbeit
1. Die Jugendorganisationen sollen über geeignete Materialien, Geräte, Programme und digitale
Tools verfügen, um digitale Angebote für Kinder- und Jugendliche gestalten zu können sowie um
eine digitale Kommunikation und kollaboratives Arbeiten und Lernen unter den Aktiven der
Kinder- und Jugendarbeit leisten zu können.
2. Gefördert werden nur solche Geräte, die in das Eigentum oder in den Eigenbesitz der antragstellenden Jugendorganisation übergehen (oder für die die Jugendorganisation im Besitz
einer entsprechenden Lizenz ist) und die vorrangig, weit überwiegend sowie dauerhaft für den
unter §11a Abs.1 genannten Zweck der Förderung verwendet werden.
3. Bei Auflösung einer Jugendorganisation müssen die Geräte und Materialien weiterhin für Zwecke
der Augsburger Jugendarbeit z.B. durch Weitergabe an eine andere Jugendorganisation oder den
SJR Augsburg verwendet werden.
4. Gefördert werden u.a. die Kosten für
a. die Beschaffung von Hardware (Materialien, Geräte, …)
b. die Beschaffung von Software (Programme, Tools, …)
c. die Programmierung von Software
d. die Wartung der Hardware
e. Lizenzen und Gebühren bzw. Nutzungsentgelte
f. Datensicherheit und Datenschutz
g. die Etablierung von E-Learning und Blended-Learning Konzepten
h. die Durchführung von Online-Wahlen
5. Voraussetzungen:
a. ein Kurzkonzept zur digitalen Jugendarbeit
(Was ist geplant? Wofür wird was benötigt?)
b. die Vorlage eines Kostenvoranschlags.
6. Die Höhe der Förderung ergibt sich aus den aktuell gültigen Fördersätzen.
Auf Antrag kann die Förderung als Vorschuss gewährt werden.
Es besteht eine Förderhöchstgrenze.
Förderhöhe:
Für die Jahre 2021-2023 (einschl.) 80% der förderungswürdigen Kosten -
höchstens jedoch 3.000€.
Fristen:
2021 ohne
danach 31.03. u. 30.09. d lfd. Jahres
Renovierung von Jugendräumen
Miet- und Betriebskosten
Geräte und Materialien zur pädagogischen Arbeit
Zelt- und Lagermaterial
Erholungs- und Freizeitmaßnahmen
Außerschulische Jugendbildung
Tagesveranstaltungen
Öfffentlichkeitsarbeit
Internationale Jugendarbeit
Aus- und Fortbildung
Soziale und politische Projektarbeit
Sondermittel
Grundförderung (Sockelbeträge und Restmittel)
Für die Beantragung stehen Formulare und Informationen unter Downloads zur Verfügung. Zuschussantranträge für weitere §§ sind formlos zu stellen.